Die Bundesregierung plant die Einführung des Bestellerpinzips bei der Wohnungssuche. Noch befindet sich das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren, beschlossen ist es noch nicht. Es steht der 1. April 2015 im Raum. Trotzdem ist das Gesetz schon in aller Munde und hat bereits jetzt schon Auswirkungen auf den Alltag des Immobilienmaklers.
"Ich darf doch keine Provision zahlen".
So oder so ähnlich hören das unsere Kunden zur Zeit. Potentielle Interessenten, Mieter oder Vermieter sind verunsichert. Wir empfehlen, offensiv und transparent mit dem Thema umzugehen. Auch zukünftig werden Vermieter sich nicht selbstständig auf die Suche nach einem geeigneten Mieter machen können und wollen.
Nutzen Sie jetzt schon die Chance, sich als Vermietungsprofi zu positionieren. Mit den Stichpunkten Interessentenselektion, Bonitätsprüfung, uvm. stellen Sie Ihre Dienstleistung für Vermieter dar.
Sehen Sie das Bestellerprinzip als Chance, die Sie nutzen sollten.
Update
Am 15.1.2015 hat der Bundestag nicht wie angekündigt über Bestellerprinzip und Mietpreisbremse beraten. Frühesten Anfang Februar soll das Thema wieder im Plenum auf der Tagesordnung stehen.